Kündigung

Als Mitarbeiter eines Unternehmens haben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Recht, den bestehenden Arbeitsvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Arbeitsvertrages muss immer in Schriftform erfolgen, die Angabe eines Kündigungsgrundes ist allerdings nicht voraussetzend. Unabhänging davon kommt es oft zu dem sogenannten Mitarbeitergespräch, das zwischen Ihnen und Ihrem Vorgesetzten zum Abschluss des Angestelltenverhältniss verläuft. 
Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist für Arbeitnehmer 28 Tage (4 Wochen). Gekündigt werden kann immer zum 15. oder zum Ende eines Monats. Für Probezeiten gelten die vertraglich vereinbarten Fristen, in der Regel von 2 Wochen. Eine Kündigung des Arbeitnehmers aufgrund eines neuen Jobs könnte wie folgt aussehen:


Vorname Nachname
Anschrift
PLZ Ort
Ort, Datum

Arbeitgeber
Personalabteilung / Ansprechpartner
Anschrift
PLZ Ort

Kündigung meines Arbeitsverhältnisses als xxx 
Personalnummer xxx

Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxx

oder

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein am xx.xx.xx geschlossenes Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Frist zum xx.xx.xx.

Aus familiären Gründen sehe ich mich gezwungen, eine Arbeitsstelle anzunehmen, die näher an meinem Wohnort liegt. Zeitgleich beantrage ich hiermit meinen restlichen Jahresurlaub von xx Tagen, wodurch sich der xx.xx.xx. als mein letzter Arbeitstag ergibt.

Die Zusendung meiner Arbeitspapiere sowie eines qualifizierten Arbeitszeugnisses erbitte ich an die oben aufgeführte Anschrift.

Ich bedanke mich für die erfolgreiche, stets angenehme Zusammenarbeit und das mir von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Unternehmen auch für die Zukunft weiterhin viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen,

handschriftliche Unterschrift